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AGB Atelier Fourteen

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und VertragsgrundlageDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, Angebote, Beratungen,Terminbuchungen, Anzahlungen, Tattoo-Sitzungen, Designleistungen, Nachpflegehinweise und sonstigenLeistungen im Zusammenhang mit Atelier Fourteen.Atelier Fourteen betreibt ein Tattoo-Studio und stellt je nach konkreter Buchung eigene Leistungen, organisatorischeLeistungen, Räumlichkeiten, Infrastruktur, Terminverwaltung, Beratung und/oder die Vermittlung bzw. Bereitstellungselbständiger Tätowierer zur Verfügung.Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von Atelier Fourteen ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie nachweisbar vereinbart wurden.Diese AGB gelten ergänzend zu dem vom Kunden unterschriebenen Consent Form, der Datenschutzerklärung,etwaigen Foto- und Videoeinwilligungen sowie individuellen Vereinbarungen zur konkreten Tattoo-Leistung.§

 

2 Vertragsschluss, Beratung und TerminbuchungEine Anfrage des Kunden stellt noch kein verbindliches Angebot von Atelier Fourteen dar. Ein Vertrag kommt erstzustande, wenn der Termin durch Atelier Fourteen oder den zuständigen Künstler bestätigt wurde und dievereinbarte Anzahlung vollständig eingegangen ist.Beratungsgespräche, Kostenschätzungen, Designideen, Stilrichtungen, Zeitangaben und Preisrahmen sindunverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich als verbindliche Vereinbarung bestätigt wurden.Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und korrekte Kontaktdaten anzugeben, insbesonderevollständiger Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und aktuelle Anschrift. Diese Daten können zurTerminabwicklung, Rechnungsstellung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche verwendet werden.Atelier Fourteen ist berechtigt, eine Buchung abzulehnen, wenn der gewünschte Inhalt, die Platzierung, die Größe,die gesundheitliche Situation des Kunden, das Verhalten des Kunden oder sonstige Umstände gegen eineDurchführung sprechen.

 

§ 3 Preise, Kostenschätzung und LeistungsumfangDer Preis richtet sich nach dem vereinbarten Projekt, der Größe, Platzierung, Stilrichtung, Komplexität,Sitzungsdauer, dem Künstler und dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand.Soweit ein Gesamtpreis oder ein Preisrahmen genannt wird, bezieht sich dieser ausschließlich auf denbesprochenen Leistungsumfang. Nachträgliche Änderungen, Erweiterungen, neue Motive, andere Platzierungenoder zusätzliche Sitzungen können zu Mehrkosten führen.Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Festpreis bestätigt wurden. Dertatsächliche Aufwand kann durch Hautbeschaffenheit, Schmerzempfinden, Pausen, technische Besonderheiten oderÄnderungswünsche abweichen.Bereits erbrachte Leistungen, Beratungen, Designvorbereitungen, Zeichnungen, Sitzungszeiten und organisatorischeAufwendungen bleiben vergütungspflichtig.

§ 4 Anzahlung / Prepayment / Reservierungsgebühr Die Anzahlung dient der verbindlichen Reservierung des Termins, der Blockierung der Arbeitszeit, der organisatorischen Planung sowie der Vorbereitung des Projekts. Ohne vollständigen Eingang der Anzahlung besteht kein Anspruch auf den gewünschten Termin. Die Anzahlung wird grundsätzlich auf den Gesamtpreis der vereinbarten Leistung angerechnet, sofern der Kunde den Termin vertragsgemäß wahrnimmt. Die Anzahlung ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig, da Atelier Fourteen bzw. der zuständige Künstler mit der Terminreservierung andere Kundenanfragen ablehnt, Zeit blockiert und Vorbereitungsleistungen erbringt. Eine Rückzahlung der Anzahlung kommt nur in den in § 6 geregelten Ausnahmefällen in Betracht.

§ 5 Umbuchung durch den Kunden Eine Umbuchung ist nur nach vorheriger Zustimmung von Atelier Fourteen möglich. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Wünscht der Kunde eine Umbuchung, muss dies so früh wie möglich mitgeteilt werden. Atelier Fourteen kann eine Umbuchung ablehnen, wenn sie organisatorisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Bei kurzfristigen Umbuchungswünschen innerhalb von 72 Stunden vor dem Termin gelten die Regeln zur kurzfristigen Stornierung entsprechend, sofern kein Ersatztermin aus Kulanz angeboten wird. Atelier Fourteen kann für wiederholte Umbuchungen oder erheblichen zusätzlichen Organisationsaufwand eine angemessene Bearbeitungs- oder Ausfallentschädigung verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

§ 6 Stornierung, Rückerstattung und wichtige Ausnahmegründe Der Kunde kann einen Termin stornieren. Die Rechtsfolgen richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung und den nachfolgenden Regelungen. Eine Rückerstattung der Anzahlung erfolgt ausschließlich bei schwerwiegenden Ausnahmegründen, insbesondere Todesfall im engen persönlichen Umfeld, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung des Kunden, sofern der Kunde den Grund durch einen offiziellen Nachweis belegt. Der offizielle Nachweis muss Atelier Fourteen spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Textform vorliegen. Als Nachweis können insbesondere ärztliche Bescheinigungen, Krankenhausnachweise, amtliche Dokumente oder vergleichbare offizielle Unterlagen dienen. Geht der Nachweis später als 72 Stunden vor dem Termin ein, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung, da der Termin kurzfristig regelmäßig nicht mehr wirtschaftlich neu vergeben werden kann. Atelier Fourteen kann im Einzelfall aus Kulanz abweichende Lösungen anbieten. Aus einer Kulanzentscheidung entsteht kein Anspruch für zukünftige Fälle.

 

§ 7 Kurzfristige Stornierung, No-Show und pauschalierte Ausfallentschädigung Bei einer Absage weniger als 72 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden verfällt die Anzahlung vollständig. Zusätzlich ist Atelier Fourteen berechtigt, eine pauschalierte Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Gesamtpreises der gebuchten Leistung zu verlangen, sofern und soweit dies dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden entspricht und gesetzlich zulässig ist. Die Ausfallentschädigung dient dem Ausgleich der kurzfristig blockierten Arbeitszeit, abgelehnter Alternativtermine, Vorbereitung, Organisation und wirtschaftlichen Ausfälle. Sie stellt keine Vertragsstrafe dar. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Atelier Fourteen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Atelier Fourteen bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten. Eine etwaige Ausfallentschädigung kann per Rechnung an die vom Kunden angegebene Anschrift oder per E-Mail geltend gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, korrekte und aktuelle Rechnungsdaten mitzuteilen.

§ 8 Verspätung des Kunden Der Kunde muss pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen. Verspätungen können die verfügbare Sitzungszeit verkürzen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Preisreduzierung entsteht. Bei erheblicher Verspätung kann Atelier Fourteen den Termin absagen oder verkürzen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr möglich ist oder nachfolgende Termine beeinträchtigt würden. Bei erheblicher Verspätung kann die Anzahlung verfallen und es können die Regelungen zur kurzfristigen Stornierung bzw. zum No-Show entsprechend angewendet werden, soweit dies angemessen und gesetzlich zulässig ist.

§ 9 Terminverschiebung oder Absage durch Atelier Fourteen Atelier Fourteen oder der zuständige Künstler kann einen Termin aus wichtigem Grund verschieben oder absagen. Wichtige Gründe sind insbesondere Krankheit des Künstlers, technische Probleme, höhere Gewalt, hygienische oder gesundheitliche Gründe, behördliche Vorgaben oder andere unvorhersehbare Umstände. In diesem Fall wird dem Kunden nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Bereits geleistete Anzahlungen bleiben für den Ersatztermin bestehen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Hotel-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung und der Haftungsregelungen dieser AGB.

 

§ 10 Recht zur Ablehnung einer Tätowierung Atelier Fourteen und jeder Künstler behalten sich das Recht vor, eine Tätowierung abzulehnen. Dies gilt insbesondere bei rechtlich problematischen, diskriminierenden, beleidigenden, extremistischen, gesundheitsgefährdenden, technisch nicht sinnvoll umsetzbaren oder künstlerisch nicht vertretbaren Motiven. Eine Ablehnung ist auch möglich, wenn der Kunde unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder bewusstseinsverändernden Substanzen steht, aggressiv auftritt, unkooperativ ist, Gesundheitsangaben verweigert oder die Studioordnung nicht beachtet. Eine Ablehnung kann ebenfalls erfolgen, wenn gesundheitliche Risiken bestehen, die eine Durchführung nach Einschätzung des Studios oder Künstlers nicht vertretbar erscheinen lassen.

 

§ 11 Abbruch einer Sitzung oder eines Projekts Atelier Fourteen bzw. der Künstler ist berechtigt, eine begonnene Sitzung abzubrechen, wenn Sicherheits-, Hygiene-, Gesundheits-, Schmerz-, Verhaltens- oder Kooperationsgründe dies erforderlich machen. Ein laufendes Projekt kann aus berechtigten Gründen beendet oder nicht weitergeführt werden, insbesondere bei nachhaltigem Vertrauensverlust, respektlosem Verhalten, wiederholten Terminproblemen, Nichtzahlung, erheblichen Änderungswünschen oder unzumutbarer Zusammenarbeit. In einem solchen Fall besteht kein automatischer Anspruch darauf, dass Atelier Fourteen das Projekt mit demselben oder einem anderen Künstler fertigstellt. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

 

§ 12 Pflichten des Kunden vor dem Termin Der Kunde ist verpflichtet, ausgeruht, nüchtern, gesund und in einem körperlich geeigneten Zustand zum Termin zu erscheinen. Der Kunde darf vor und während des Termins keinen Alkohol, keine Drogen und keine sonstigen Substanzen konsumieren, die Kreislauf, Blutgerinnung, Wahrnehmung, Schmerzempfinden oder Einwilligungsfähigkeit beeinträchtigen können. Der Kunde soll vor dem Termin ausreichend essen und trinken. Die zu tätowierende Hautstelle muss frei von akuten Entzündungen, Sonnenbrand, frischen Verletzungen, starken Hautreizungen oder sonstigen Auffälligkeiten sein. Der Kunde ist verpflichtet, Atelier Fourteen rechtzeitig mitzuteilen, wenn sich sein Gesundheitszustand vor dem Termin verändert.

§ 13 Gesundheitsangaben, Medikamente, Schwangerschaft und Kontraindikationen Der Kunde muss alle gesundheitsrelevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Dazu gehören insbesondere Allergien, Hauterkrankungen, Infektionskrankheiten, Diabetes, Blutgerinnungsstörungen, HerzKreislauf-Erkrankungen, Epilepsie, Immunschwächen, Neigung zu Keloiden, Einnahme von Blutverdünnern, Antibiotika, Isotretinoin oder anderen relevanten Medikamenten. Bei Schwangerschaft, Stillzeit, akuten Erkrankungen, Fieber, Infektionen, frischen Operationen oder medizinisch unklaren Situationen kann Atelier Fourteen die Tätowierung ablehnen oder einen ärztlichen Nachweis verlangen. Unterlässt der Kunde relevante Gesundheitsangaben oder macht falsche Angaben, trägt er die daraus entstehenden Risiken selbst, soweit Atelier Fourteen oder der Künstler diese Risiken nicht zu vertreten hat.

§ 14 Consent Form und Risikoaufklärung Vor Durchführung der Tätowierung muss der Kunde das Consent Form von Atelier Fourteen vollständig lesen, verstehen und unterschreiben. Das Consent Form enthält wesentliche Informationen zu Risiken, Komplikationen, Gesundheitsangaben, Einwilligung, Nachpflege und gegebenenfalls Foto-/Video- und Datenschutzthemen. Es ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Mit Unterzeichnung bestätigt der Kunde, dass er Gelegenheit hatte, Fragen zu stellen, dass seine Fragen beantwortet wurden und dass er sich der typischen Risiken einer Tätowierung bewusst ist. Die Unterzeichnung des Consent Forms bedeutet nicht, dass gesetzlich zwingende Rechte ausgeschlossen werden. Sie dokumentiert jedoch die Aufklärung, Einwilligung und Eigenverantwortung des Kunden.

 

§ 15 Allgemeine Risiken und Komplikationen einer Tätowierung Dem Kunden ist bekannt, dass eine Tätowierung ein Eingriff in die Haut ist und trotz fachgerechter Durchführung mit Risiken verbunden sein kann. Mögliche Risiken sind insbesondere Schmerzen, Schwellungen, Rötungen, Blutungen, Krustenbildung, Juckreiz, Entzündungen, Infektionen, allergische Reaktionen, Pigmentverlust, Farbveränderungen, Narbenbildung, Blowouts, ungleichmäßige Heilung, verzögerte Heilung sowie individuelle Unverträglichkeiten. Das endgültige Ergebnis hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere Hauttyp, Körperstelle, Motiv, Technik, Pigmentaufnahme, Heilungsverlauf, Immunsystem, Nachpflege, Lebensstil, Sonneneinwirkung und körperlicher Belastung. Atelier Fourteen schuldet eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen medizinisch oder biologisch garantierten Heilungsverlauf und kein absolut identisches Ergebnis im Vergleich zu Referenzbildern, digitalen Entwürfen oder anderen Tattoos.

 

§ 16 Design, künstlerische Freiheit und Änderungen Designs, Skizzen und Vorlagen dienen der gemeinsamen Abstimmung zwischen Kunde und Künstler. TattooDesigns können an die Anatomie, Hautstelle, Größe, technische Umsetzbarkeit und künstlerische Einschätzung angepasst werden. Kurzfristige oder erhebliche Änderungswünsche können zu zusätzlichem Aufwand, Mehrkosten, Terminverschiebung oder Ablehnung der Durchführung führen. Der Kunde ist verpflichtet, das finale Design, die Platzierung und Größe vor Beginn der Tätowierung sorgfältig zu prüfen. Nach Beginn der Tätowierung sind Änderungen nur eingeschränkt möglich. Eine absolute Übereinstimmung mit Referenzbildern, digitalen Vorlagen oder Vorstellungen des Kunden kann nicht garantiert werden, da Tätowierungen handwerkliche und künstlerische Leistungen auf lebender Haut sind.

§ 17 Geistiges Eigentum und Nutzung von Designs Von Atelier Fourteen oder einem Künstler erstellte Designs, Skizzen, Vorlagen, Konzepte und Zeichnungen bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde erhält kein Recht, ein von Atelier Fourteen oder einem Künstler erstelltes Design durch Dritte tätowieren, kopieren, verkaufen oder anderweitig gewerblich nutzen zu lassen. Wird ein Projekt vom Kunden abgebrochen oder nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Herausgabe offener Arbeitsdateien, Skizzen oder bearbeitbarer Designunterlagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 18 Nachpflege / Aftercare - Grundregeln Der Kunde ist verpflichtet, die mündlichen und schriftlichen Nachpflegehinweise von Atelier Fourteen bzw. des Künstlers vollständig einzuhalten. Die ersten Tage nach dem Termin sind entscheidend für Heilung und Ergebnis. Der Kunde muss das Tattoo sauber halten, unnötige Berührungen vermeiden, die Folie oder den Verband entsprechend der Anweisung entfernen und ausschließlich geeignete Pflegeprodukte verwenden. Das Tattoo darf während der Heilungsphase nicht gekratzt, aufgeweicht, stark gerieben oder unnötig belastet werden. Krusten dürfen nicht entfernt werden. Bei Unsicherheiten, ungewöhnlichen Symptomen oder starken Beschwerden muss der Kunde zeitnah Atelier Fourteen kontaktieren und bei medizinischem Verdacht einen Arzt aufsuchen.

 

§ 19 Nachpflege / Aftercare - konkrete Verhaltensregeln Während der Heilungsphase sind insbesondere direkte Sonne, Solarium, Sauna, Schwimmbad, Badewanne, Meerwasser, übermäßiger Sport, starke Schweißbildung, enge oder scheuernde Kleidung, Schmutz, Tierhaare und unnötiger Körperkontakt mit der tätowierten Stelle zu vermeiden. Der Kunde soll das Tattoo mit sauberen Händen behandeln, sanft reinigen, vorsichtig trocknen und dünn pflegen. Zu viel Creme, ungeeignete Produkte oder mangelnde Hygiene können das Ergebnis beeinträchtigen. Die Dauer der Heilungsphase kann je nach Körperstelle, Größe, Hauttyp und Technik variieren. Auch nach oberflächlicher Abheilung bleibt die Haut empfindlich und muss vor UV-Strahlung geschützt werden. Für Schäden, Pigmentverlust, Infektionen, Narben oder Qualitätsverluste, die auf fehlerhafte oder unterlassene Nachpflege zurückzuführen sind, übernimmt Atelier Fourteen keine Verantwortung, soweit Atelier Fourteen oder der Künstler dies nicht zu vertreten hat.

 

§ 20 Touch-ups und Nachstechen Ob ein Touch-up erforderlich oder sinnvoll ist, entscheidet Atelier Fourteen bzw. der zuständige Künstler nach Begutachtung des abgeheilten Tattoos. Ein kostenloses Nachstechen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, der Kunde die Nachpflegehinweise beachtet hat und der Nachstich innerhalb der vereinbarten Frist angefragt wird. Kostenlose Touch-ups sind ausgeschlossen bei fehlerhafter Pflege, Sonnen- oder Solariumschäden, Kratzen, Infektionen durch Fremdeinwirkung, nachträglichen Änderungen, Arbeiten durch Dritte, Tattoos an besonders beanspruchten Körperstellen oder bei Motiven, bei denen ein erhöhter Pigmentverlust vorhersehbar ist. Finger, Hände, Füße, Hals, Gesicht, Gelenke, Ellenbogen, Knie und andere stark beanspruchte Stellen können schneller verblassen. Hier besteht kein automatischer Anspruch auf kostenlose Nacharbeit.

§ 21 Gewährleistung und Reklamationen Der Kunde muss erkennbare Beanstandungen so früh wie möglich mitteilen und Atelier Fourteen Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung geben. Reklamationen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden, insbesondere durch Fotos des abgeheilten Tattoos und Angaben zur Nachpflege. Kein Mangel liegt vor bei üblichen Abweichungen, die auf Hautbeschaffenheit, Heilungsverlauf, Körperstelle, individueller Pigmentaufnahme, Nachpflege oder natürliche Veränderungen des Körpers zurückzuführen sind. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, soweit sie zwingend anwendbar sind.

§ 22 Haftung von Atelier Fourteen Atelier Fourteen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Atelier Fourteen, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Atelier Fourteen haftet außerdem unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reise- oder Hotelkosten, Verdienstausfall oder sonstige Vermögensschäden besteht nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

 

§ 23 Keine Haftung für vom Kunden verursachte Umstände Atelier Fourteen haftet nicht für Schäden, Komplikationen oder Ergebnisabweichungen, die durch falsche oder unvollständige Angaben des Kunden, Nichtbeachtung der Nachpflege, eigenmächtige Behandlung, Arbeiten durch Dritte, medizinische Besonderheiten, Hautreaktionen, Infektionen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Studios oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände entstehen. Der Kunde ist für seine Entscheidung, sich tätowieren zu lassen, für seine Gesundheitsangaben und für die Nachpflege eigenverantwortlich. Diese Regelung gilt nur im gesetzlich zulässigen Umfang und berührt keine zwingenden Haftungsansprüche.

 

§ 24 Selbständige Tätowierer / Freelancer Im Studio können selbständige Tätowierer bzw. Gastkünstler tätig sein. Soweit eine Tätowierung durch einen selbständigen Tätowierer ausgeführt wird, kommt der Vertrag über die künstlerische und handwerkliche TattooLeistung grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Tätowierer zustande, sofern dies bei Buchung oder Durchführung entsprechend kenntlich gemacht wird. Atelier Fourteen stellt in diesen Fällen insbesondere Räumlichkeiten, Infrastruktur, Terminorganisation, Kommunikation, Studioabläufe und gegebenenfalls Zahlungs- oder Verwaltungsleistungen bereit. Für die konkrete künstlerische Ausführung, Beratung, Umsetzung, Technik und das Ergebnis der Tattoo-Leistung haftet der jeweilige selbständige Tätowierer im gesetzlich vorgesehenen Umfang selbst, soweit Atelier Fourteen diese Leistung nicht selbst schuldet oder gesetzlich zwingend haftet. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände von Atelier Fourteen bleiben unberührt. Diese Klausel dient der klaren Abgrenzung der Vertragsrollen und nicht dem Ausschluss zwingender Rechte des Kunden.

§ 25 Zahlungen, Rechnungen und offene Forderungen Zahlungen sind spätestens zu den vereinbarten Fälligkeiten zu leisten. Der Restbetrag ist grundsätzlich spätestens am Tag der Sitzung vor Ort zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Atelier Fourteen ist berechtigt, bei offenen Forderungen weitere Termine, Designarbeiten oder Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten. Rechnungen können elektronisch oder postalisch an die vom Kunden angegebene Adresse versendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

§ 26 Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten Atelier Fourteen verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags, Terminverwaltung, Kommunikation, Dokumentation, Buchhaltung, Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Wahrung berechtigter Interessen. Hierzu können insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Gesundheitsangaben im erforderlichen Umfang, Motivinformationen, Fotos, Zahlungsdaten und Kommunikationsverläufe verarbeitet werden. Die Verarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO, sowie der gesonderten Datenschutzerklärung von Atelier Fourteen. Gesundheitsbezogene Angaben werden nur verarbeitet, soweit dies für die sichere Durchführung, Risikoaufklärung, Dokumentation oder rechtliche Absicherung erforderlich ist oder der Kunde eingewilligt hat.

 

§ 27 Datenweitergabe an Dritte Atelier Fourteen darf personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Zahlungsabwicklung, Terminverwaltung, Buchhaltung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Empfänger können insbesondere Steuerberater, Finanzamt, Zahlungsdienstleister, Buchhaltungssoftware, Terminund CRM-Systeme, Kommunikationsdienstleister, IT-Dienstleister, Rechtsanwälte, Inkassodienstleister oder Versicherungen sein. Eine Weitergabe zu Marketingzwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht, insbesondere eine Einwilligung des Kunden oder ein berechtigtes Interesse im gesetzlich zulässigen Rahmen. Details ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

 

§ 28 Fotos, Videos, Portfolio und Marketing Atelier Fourteen oder der Künstler kann Fotos und Videos des Tattoos, des Entstehungsprozesses oder des fertigen Ergebnisses anfertigen, soweit dies zur Dokumentation, Qualitätssicherung, Portfolio-Nutzung oder aufgrund einer Einwilligung des Kunden erfolgt. Eine Veröffentlichung zu Marketingzwecken, insbesondere auf Website, Social Media, Werbeanzeigen, Portfolio, Druckmaterialien oder Präsentationen, erfolgt nur im Rahmen der vom Kunden erteilten Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Grundlage. Der Kunde kann eine freiwillig erteilte Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Bereits rechtmäßig erfolgte Verarbeitungen bis zum Widerruf bleiben hiervon unberührt. Soweit der Kunde selbst Inhalte aus dem Studio veröffentlicht und Atelier Fourteen, Künstler oder Räumlichkeiten erkennbar zeigt, hat er Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und berechtigte Interessen anderer Personen zu beachten.

§ 29 Kommunikation, CRM und Marketingkontakte Atelier Fourteen darf den Kunden zur Terminabwicklung, Vorbereitung, Nachpflege, Rückfragen, Rechnungen und organisatorischen Themen per Telefon, E-Mail, SMS, Messenger oder vergleichbare Kommunikationswege kontaktieren. Marketingkommunikation, Newsletter, Werbeangebote oder Follow-up-Nachrichten erfolgen nur, soweit hierfür eine Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage besteht. Der Kunde kann freiwillige Marketingeinwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

§ 30 Hausordnung - Allgemeines Verhalten im Studio Im Studio gilt ein respektvoller, ruhiger und hygienischer Umgang. Den Anweisungen von Atelier Fourteen, des Personals und der Künstler ist Folge zu leisten. Aggressives, beleidigendes, diskriminierendes, bedrohliches oder störendes Verhalten wird nicht toleriert und kann zum Ausschluss vom Termin führen. Der Kunde ist verpflichtet, das Studio, Einrichtung, Arbeitsplätze, Materialien und Privatsphäre anderer Kunden und Künstler zu respektieren. Atelier Fourteen kann Personen des Studios verweisen, wenn der Ablauf, die Sicherheit, Hygiene oder Atmosphäre gestört wird.

 

§ 31 Hausordnung - Hygiene, Begleitpersonen, Kinder und Tiere Arbeitsbereiche dürfen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis betreten werden. Sterile Materialien, Arbeitsflächen, Maschinen, Farben und Hygienezonen dürfen nicht berührt werden. Begleitpersonen sind nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt. Atelier Fourteen kann Begleitpersonen aus Platz-, Hygiene-, Konzentrations- oder Sicherheitsgründen ablehnen. Kinder und Tiere sind im Tattoo-Bereich grundsätzlich nicht erlaubt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet wurde. Assistenzhunde und gesetzlich geschützte Ausnahmen bleiben unberührt. Essen, Trinken, Rauchen, Vaping, Alkohol und Drogen sind in Behandlungs- und Hygienebereichen untersagt. Mobiltelefone sind so zu nutzen, dass der Ablauf nicht gestört wird.

 

§ 32 Ausschluss vom Termin wegen Verstoßes gegen die Hausordnung Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann Atelier Fourteen den Termin abbrechen oder verweigern. Führt das Verhalten des Kunden oder seiner Begleitperson dazu, dass der Termin nicht durchgeführt werden kann, gelten die Regelungen zur kurzfristigen Stornierung bzw. zum No-Show entsprechend, soweit dies angemessen und gesetzlich zulässig ist. Atelier Fourteen behält sich vor, bei schwerwiegenden Verstößen ein Hausverbot auszusprechen. § 33 Minderjährige Atelier Fourteen tätowiert Minderjährige nur, wenn dies nach interner Studioentscheidung und geltendem Recht vertretbar ist und alle erforderlichen Einwilligungen der Sorgeberechtigten vorliegen. Atelier Fourteen ist berechtigt, auch bei Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten eine Tätowierung Minderjähriger ohne Angabe weiterer Gründe abzulehnen. Ein Altersnachweis kann verlangt werden.

§ 34 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse Atelier Fourteen haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare, nicht zu vertretende Ereignisse verursacht werden. Dazu gehören insbesondere Krankheit, Unfälle, behördliche Maßnahmen, Stromausfall, Wasserschäden, technische Ausfälle, Pandemien, Naturereignisse, Verkehrsstörungen oder sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Atelier Fourteen. In solchen Fällen wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

§ 35 Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 36 Änderungen dieser AGB Atelier Fourteen kann diese AGB für zukünftige Verträge ändern. Maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Terminbuchung in den Vertrag einbezogen wurde. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, sofern sie nachweisbar getroffen wurden.

 

§ 37 Anwendbares Recht, Verbraucherrechte und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz von Atelier Fourteen, sofern gesetzlich zulässig.

 

§ 38 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

§ 39 Bestätigung des Kunden Mit der Terminbuchung, Zahlung der Anzahlung oder Unterzeichnung der Vertragsunterlagen bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihrer Geltung einverstanden zu sein, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Der Kunde bestätigt außerdem, dass er das gesonderte Consent Form, die Datenschutzerklärung und die Nachpflegehinweise erhalten bzw. zur Kenntnis genommen hat.

 

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